Hamburg

In Hamburg sind kleinräumige Wohn-Pflege-Gemeinschaften stark nachgefragt und Teil der behördlichen „Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur“ der Stadt Hamburg. 2003 wurde in Hamburg die erste ambulant betreute Wohngemeinschaft für Men­schen mit Demenz eröffnet. Zunächst wurden Projekte für Menschen mit Demenz entwickelt; mittlerweile richten sie sich auch an Menschen mit somatischen und gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern, älter gewordene Men­schen mit Behinderung, intensivem Pflegebedarf und Menschen mit Migrationshin­tergrund. Eine Übersicht über die bestehenden Wohn-Pflege-Gemeinschaften finden Sie in dem Informationspapier 2 der Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften.

In den zurückliegenden Jahren wurden wichtige Planungshilfen, Förderinstru­mente und Fachnetzwerke geschaffen. Die Integration neuer Wohn-Pflege-Angebote in ein lebendiges, tragfähiges Umfeld und die Sicherstellung der Mieter- bzw. Nutze­rinteressen waren und sind dabei stets Handlungsmaxime. Bei aller Flexibilität und Offenheit für eine möglichst große Konzeptvielfalt wurden grundlegende Gestaltungs- und Qualitätsanforderungen zwischen den Fachbehörden, der Hamburger Koordina­tionsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften und den relevanten Institutionen und Akteuren abgestimmt. Tenor der Hamburger Projektentwicklung: Größe und Aus­stattung, Betreuungskonzept, Qualifikation und Kontinuität der Pflege-Teams sind unter Wahrung der Selbstbestimmung und Mitwirkung der pflegebedürftigen Men­schen auf ein Zusammenleben in überschaubaren Gemeinschaften auszurichten. Eine ausgewogene Beziehung zwischen Aktivität und Muße, zwischen sozialer Teil­habe am Zusammenleben und dem Wohnumfeld sowie Rückzug in die Privatsphäre sollen zum Wohlbefinden des Einzelnen in einem wohnlichen Ambiente beitragen. Das Milieu ähnlich einer (groß)familiären Haushaltsgemeinschaft – soll nicht von be­trieblichen Abläufen sondern vom Alltagsgeschehen geprägt sein, das jeden Tag, je nach Wunsch und Befinden variieren kann.

Seit dem 01.01. 2010 ist das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft und am 01.03. 2012 sind drei Verordnungen zum Gesetz in Kraft getreten (WBPersVO, WBBauVO, WBMitwVO).
Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf die Wohnformen Servicewohnanlagen, Wohngemeinschaften, Wohnassistenzgemeinschaften, Wohneinrichtungen und Gasteinrichtungen zur vorübergehenden Betreuung (Hospize, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Einrichtun­gen der Tages- und Nachtpflege) sowie auf ambulante Dienste. An den Betrieb die­ser Betreuungsformen werden gestufte Anforderungen gestellt. Die Weiterentwick­lung der Angebotsvielfalt (z.B. ambulante Wohn- und Betreuungsformen) wird damit ermöglicht und gefördert.

Die Anforderungen an Wohngemeinschaften, die dem Zweck dienen, mindestens drei und höchstens zehn auf Betreuung angewiesene Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und eine von der Wohnraumüberlassung unabhängige Inan­spruchnahme entgeltlicher Betreuungsleistungen zu ermöglichen, beschränken sich auf Maßnahmen zu Sicherung der Selbstbestimmung gegenüber den frei wählbaren (ambulanten) Dienstleistern.

Das Gesetz regelt u.a. die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden. Grundsätzlich nimmt das Gesetz eine präventive Perspektive ein. Die vorgesehenen Instrumente sollen bereits weit im Vorfeld von Mängeln in der Wohn- und Betreu­ungsqualität greifen. Hier sind insbesondere der Beratungsanspruch nach § 3, die Anforderungen an ein systematisches Personal-, Qualitäts- und Beschwerdema­nagement der Leistungsbringer, die Pflicht zur Durchführung und Auswertung von Nutzer- und Mitarbeiterbefragungen, erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten von Bei­räten und die bereits genannten Transparenzanforderungen zu nennen.

Demgegenüber wird die Überwachung der Anforderungen durch die Aufsichtsbehör­den gestuft nach Wohn- und Betreuungsform geregelt. Während Servicewohnanla­gen, Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen sowie ambulante Dienste anlassbe­zogen (insbesondere bei vorliegenden Beschwerden) geprüft werden, bleibt es in Bezug auf Wohneinrichtungen grundsätzlich bei einer jährlichen durchzuführenden Regelprüfung.

Schwerpunkt der Prüfungen ist die Wirksamkeit der von den Leistungserbringern ge­planten und durchgeführten Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen nach dem Gesetz (Ergebnisqualität); hier sind insbesondere die Ergebnisse im Hinblick auf die Normalität des Alltagsablaufs, die Kontinuität der Betreuung und die erreichte Teil­habe am Leben in der Gemeinschaft zu nennen.

Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-
Gemeinschaf­ten: Beraten-Begleiten-Vernetzen

Die Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften besteht seit 2003 und wird von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) gefördert. Sie hat als zentrales Bera­tungs-, Informations- und Service-Angebot den Auftrag, die Angebotsvielfalt klein­räumiger Wohn- und Versorgungsformen für pflege- und assistenzbedürftige Men­schen zu erhöhen und die Akteure bei der Planung, Umsetzung und Praxisgestaltung fachlich zu begleiten und zu unterstützen.

Seit 2023 ist die Koordinationsstelle bei der STATTBAU HAMBURG Gemeinwohl gGmbH angesiedelt (vorher STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH).