Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- oder Hilfebedarf im Land Brandenburg
Der Handlungsdruck in der Pflege ist im Land Brandenburg besonders groß. Es ist mit 96.000 Menschen nach Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Pflegebedürftigen. Das sind 3,8 Prozent der Bevölkerung. Durch die zunehmende ältere Bevölkerung werden es voraussichtlich bis 2030 bereits über 163.000 Pflegebedürftige oder 7 Prozent der Bevölkerung sein.
Die demografische Entwicklung und damit verbunden der zunehmende Bedarf an Betreuung und Pflege erfordert ein Umdenken. Es gibt momentan in Brandenburg mehr als 340 stationäre Pflegeeinrichtungen und fast 550 ambulante Pflegedienste. Hinzu kommen ca. 250 ambulant betreute Wohngemeinschaften. Heute werden in Brandenburg 77 Prozent aller Pflegebedürftigen von ambulanten Diensten und durch Angehörige gepflegt. Das ist ein bundesweiter Spitzenwert. Um diesen Wert zu halten, braucht es für die Zukunft vielfältigere Wohn- und Pflegeangebote, damit Menschen so lange wie möglich in selbstbestimmt leben können.
Nicht die Angebote dürfen die Menschen bestimmen. Vielmehr müssen die Angebote den unterschiedlichen Vorstellungen und Lebensentwürfen der Menschen entsprechen. Ziel ist es, eine buntere, vielfältigere Wohnlandschaft zu schaffen, die den Menschen Wahlmöglichkeiten bietet zwischen einer Wohn- und Betreuungsstruktur mit mehr Eigeninitiative und Selbstständigkeit einerseits oder mit weitgehender Vollversorgung andererseits. Die meisten Menschen wollen möglichst lange zur Hause leben, hier alt und bei Bedarf auch hier gepflegt werden können.
Rechtlicher Rahmen
Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) hat das Land Brandenburg auch den rechtlichen Rahmen für diese Wohnformen geschaffen. Nach dem Grundsatz „So viel Selbstbestimmung wie möglich, so viel Schutz wie nötig“ geht es differenziert mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen von gemeinschaftlicher Pflege und Betreuung um. Maßstab ist dabei der Grad der Selbstverantwortung, der durch die Nutzerinnen und Nutzer, ihren Angehörigen oder ihren Betreuungspersonen wahrgenommen wird. Dem Gesetzgeber war es ein großes Anliegen, dass die Regelungen neue Formen selbstverantwortlicher Lebensführung aktiv befördern.
Mehr über die Gesetzgebung, Verordnungen und weitere Informationen zum Thema Pflege und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg und auf der Seite der Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW) beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Modellprojekt „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg“
Zur Weiterentwicklung einer verantwortungsvollen pflegerischen und nachhaltigen Versorgung im Land Brandenburg hat der Brandenburger Landtag eine „Pflegeoffensive“ gestartet. Ein zentrales Vorhaben im Rahmen dieser Pflegeoffensive ist das Modellprojekt Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ). Das Projekt setzt an den in der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege aufgezeigten zentralen Gestaltungsebenen kommunalen Handelns in der Pflege an.
Die Fachstelle übernimmt die Aufgaben einer landesweiten Koordinierungsstelle für den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote, aber auch die Fachberatung regionaler Akteurinnen und Akteure zu „Altern und Pflege im Quartier“, sowie zu Fragen rund um das Wohnen und Technik im Alter. Sie trägt zur Entwicklung neuer Wohnformen für Ältere und Pflegebedürftige im Land bei und unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Planung und Gestaltung lokaler Pflegestrukturen.
Projektträgerin sind Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. und die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V.
Mehr über das Projekt und die Aufgaben der Projektmitarbeiterinnen erfahren Sie auf der Homepage unter: https://www.fapiq-brandenburg.de