Baden-Württemberg

Im Mai 2014 wurde in Baden-Württemberg das Wohn-Teilhabe- und Pflegegesetz – kurz WTPG – verabschiedet. Im Gegensatz zum alten Landesheimgesetz, das nur die Alternativen „eigene Häuslichkeit“ und „Pflegeheim“ kannte, bietet das WTPG den gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung passgenauer Angebotsformen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder Behinderung. Ausdrücklich erwünscht ist der verstärkte Auf- und Ausbau von ambulanten Wohngemeinschaften.

Unterstützend hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg die „Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen“ (FaWo) eingerichtet. Die Fachstelle ist angesiedelt beim „Kommunalverband Jugend und Soziales“ in Stuttgart. Sie hat den Auftrag, durch breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerksarbeit und Beratung Impulse zur Entwicklung innovativer Wohnformen auf der Basis des WTPG zu setzen. Die FaWo richtet sich zum einen an Fachleute, etwa von örtlichen Beratungsstellen, Stadt- und Landkreisen, Gemeinden, Einrichtungs- und Bauträgern. Sie ist aber auch Ansprechpartner für Initiativen zum Aufbau und Betrieb ambulanter Wohngemeinschaften. Ergänzend dazu entwickelt die Fachstelle Informationsmaterial und Schulungsangebote für Interessierte und Multiplikatoren. Ziel der FaWo ist es, die Kreise und Kommunen dahingehend zu unterstützen, dass diese die Beratung und Unterstützung vor Ort für interessierte Bürger, Anbieter und Initiativen leisten können.