Rheinland-Pfalz

Neue Konzepte des Wohnens für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sind ein wichtiger Schwerpunkt der Politik der Landesregierung. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich für den Ausbau alternativer Wohnangebote wie Wohn-Pflege-Gemeinschaften ein, die entweder als selbstorganisierte Wohngemeinschaften oder als ambulant betreute Wohngemeinschaften, gestaltet sein können, und schafft mit dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG, seit 1.1.2010 in Kraft) die Grundlagen.
Ziel des LWTG Rheinland-Pfalz ist es, volljährigen, pflegebedürftigen und behinderten Menschen eine ihren individuellen Wünschen entsprechende Wohnform mit einem Höchstmaß an Privatsphäre zu ermöglichen. Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sollen ihrem Wunsch entsprechend so lange wie möglich selbstbestimmt leben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Dies bedeutet, die gesellschaftliche Teilhabe in einer möglichst selbstbestimmten Form des Wohnens, der Betreuung und der notwendigen Pflege zu ermöglichen.
Wohn-Pflege-Gemeinschaften sind ein wichtiger Teil der angestrebten neuen Wohnprojekte und sollen dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf selbstbestimmt zusammenleben können.
Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen informiert und berät unterstützungsbedürftige Menschen und deren Angehörige, Initiatoren sowie alle beteiligten Akteure zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften.

Weitere wichtige Informationen und gute Beispiele finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de