Bayern


Die Entwicklung alternativer Wohn- und Pflegeformen im Alter gewinnt sowohl angesichts der demografischen Entwicklung als auch der sich verändernden Bedürfnisse alter und hochbetagter Menschen zunehmend an Bedeutung. „Ambulant betreute Wohngemeinschaften“ sind dabei ein wichtiger Versorgungsbaustein. In Bayern entstanden in den letzten Jahren bereits etliche dieser innovativen Wohnformen für hilfs-/ pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren, u.a. spezielle Angebote für Demenzkranke.

Derzeit gibt es, laut Bayerischem Landesamt für Statistik, bayernweit 462 ambulant betreute Wohngemeinschaften (Stand: 31.12.2021). Die Anzahl ist gegenüber dem Jahr 2020 um rund 4,5 Prozent gestiegen. In Bayern leben damit knapp 3.500 Menschen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.

Zur qualitätsgesicherten Umsetzung dieser alternativen Wohnformen gibt seit 01.08.2008 das Bayerische Pflege – und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Rahmenbedingungen vor.

Zentrales Unterscheidungsmerkmal der ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Wohnen in stationären Einrichtungen ist die selbstverantwortete Gestaltung der Versorgung. Dies beinhaltet neben der notwendigen Sicherung von pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung und einer den Bedürfnissen angepassten Wohnung, auch eine selbstgestaltete Privatsphäre innerhalb einer Gemeinschaft, dies umfasst auch die sozialen Kontakte und Geborgenheit. Pflege und Betreuung werden nach den jeweiligen Bedürfnissen und Wünschen gestaltet und frei gewählte Dienstleistungsanbieter mit der Umsetzung beauftragt.

Das Bayerische Staatsministerium fördert bereits seit 1. Oktober 2007 die Beratung und Begleitung von alternativen Wohnformen. Ab 2015 lag die Zuständigkeit bei der Koordinationsstelle „ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern“. Seit Mitte 2020 ist sie in die Koordinationsstelle „Pflege und Wohnen“ eingebettet, die gleichwohl zu Tagespflegen und sonstigen innovativen Wohn- und Pflegeangeboten berät und einen besonderen Fokus auf die Beratung Bayerischer Kommunen legt. Projektträger ist das Institut „AfA – Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH“ in München. Die Koordinationsstelle wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Sie unterstützt, informiert und berät neutral und kostenfrei:

  • Telefonisch
  • Vor Ort in Städten, Märkten und Gemeinden Bayerns
  • Durch Fachvorträge im Rahmen von Veranstaltungen, Seminaren und Fachtagungen
  • Über die Homepage

Als Anlauf- und Informationsstelle steht die Koordinationsstelle „Pflege und Wohnen in Bayern“ insbesondere Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften, kommunalen Gebietskörperschaften (z.B. Heimaufsichten) als auch Vertretern von Behörden, Kassen, Wohnungswirtschaft und Architekten sowie Angehörigen unterstützend zur Seite und arbeitet dabei eng mit Fachinstitutionen zusammen.

Förderungen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zum weiteren Auf- und Ausbau ambulant betreute Wohngemeinschaften im Rahmen der Förderrichtlinie Pflege im sozialen Nahraum PflegesoNahFöR. Nach Einzelfallentscheidung kann eine investive Förderung von bis zu 60.000 Euro pro Platz für den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften gewährt werden.

Zudem ist mit dem Programm Pflege – WoLeRaF ebenfalls im Rahmen der Anschubfinanzierung bis zu 25.000 Euro für den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften möglich. Der Förderzeitraum umfasst maximal zwei Jahre. Gefördert werden können im Rahmen der Richtlinie unter anderem Personal- und Sachkosten und zwar für die Koordination und Moderation, die Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.